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Sonderfälle des Trittschallschutzes Teil 1: Laminat- und Parkettböden, Trockenböden und Terrassenbeläge

Auteur(s):


Médium: article de revue
Langue(s): allemand
Publié dans: Bauphysik, , n. 5, v. 34
Page(s): 223-228
DOI: 10.1002/bapi.201200022
Abstrait:

Seit Jahrzehnten besteht bei der Planung von Gebäuden das Problem, dass der größte Teil der praktisch vorkommenden Konstruktionen, die Anforderungen an den Trittschallschutz unterliegen, mit dem Instrumentarium von DIN 4109:1989-11 "Schallschutz im Hochbau" rechnerisch nicht oder nicht wirtschaftlich nachweisbar ist. Auch der in Kürze neu erscheinende Entwurf zu DIN 4109 hat in dieser Beziehung nur unwesentliche Fortschritte gemacht. Im vorliegenden Aufsatz wird dargestellt, welche Parameter des Trittschallschutzes bei Nachweisen angesetzt werden können, wenn DIN 4109 hierzu keine Angaben macht. Darüber hinaus werden für spezielle Konstruktionen entsprechende Hinweise gegeben, bei deren rechnerischem Nachweis mit Einzahlangaben (z. B. Berechnungen des Norm-Trittschallpegels mit der bewerteten Trittschallminderung) unbefriedigende Ergebnisse aufgrund des Verlaufs der Trittschallminderung über der Frequenz gegeben sind. Es werden leichte, harte Beläge mit definierter Trittschalldämmung (Laminat, Parkett, Fliesen) und Trockenkonstruktionen (Trockenestriche und Trockenhohlraumböden sowie Terrassenbeläge) behandelt. Es ist vorgesehen, über die trittschalltechnische Sanierung von Treppen, den Trittschallschutz von Balkonen und über den Trittschallschutz von Standard-Doppel- und Hohlböden in einem zweiten Aufsatz zu berichten.

Mots-clé:
DIN 4109
Disponible chez: Voir chez l'éditeur
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  • Informations
    sur cette fiche
  • Reference-ID
    10067445
  • Publié(e) le:
    29.03.2013
  • Modifié(e) le:
    13.08.2014
 
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