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Schadstoffe bei Bestandsbauten - wer ist in der Haftung?

Auteur(s):

Médium: article de revue
Langue(s): allemand
Publié dans: UnternehmerBrief Bauwirtschaft, , n. 5, v. 36
Abstrait:

Bauen lässt sich nicht immer bis ins letzte Detail bereits vor der Ausführung einer Bauleistung planen. Nicht selten erwarten alle Baubeteiligten während der Arbeiten unangenehme Überraschungen. Was bei Tiefbauarbeiten beispielsweise in Form von Findlingen, Blindgängern aus dem zweiten Weltkrieg oder plötzlich angetroffenem kontaminierten Erdreich als "Baugrundrisiko" diskutiert wird, kann auf Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure auch beim Hochbau zukommen. Vor allem beim Bauen im Bestand, bei Umbauten oder Sanierungen, tun sich nicht selten Überraschungen auf, wenn plötzlich Schadstoffe vorgefunden werden, die niemand auf der Rechnung hatte. Es stellt sich in diesem Fall die Gretchenfrage: Wer hat die Mehrkosten zu tragen, wer haftet für die Verlängerung der Bauzeit?

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  • Informations
    sur cette fiche
  • Reference-ID
    10068945
  • Publié(e) le:
    24.07.2013
  • Modifié(e) le:
    22.11.2017
 
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